Überlassungsbedingungen Sportheim:

  1. Das Sportheim wird in einem einwandfreien, sauberen Zustand übernommen und ist ebenso zurückzugeben. Sollte das Sportheim nach einer Feier nicht ordnungsgemäß gereinigt worden sein, wird die gezahlte Kaution zur Reinigung durch eine dritte Person verwendet.
     
  2. Nach Verlassen des Heimes sind Fenster und Türen sicher zu verschließen.
     
  3. Der Nutzer verpflichtet sich, Räume, ggf. Sportanlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln. Es gilt als vereinbart, daß der Nutzer für den durch ihn oder seine Gäste verursachten Schaden aufkommt, diesen behebt oder dem Verein entstandene Kosten nach Behebung erstattet.
    Das Anbringen von Dekoration an der Decke erfolgt nur mittels der dazu die im Sportheim vorhandenen Saughaken. Keine anderen Haken, Nägel oder Stifte einschlagen !!!
     
  4. Der Getränkeraum hinter der Theke kann nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des Vereinsbeauftragten benutzt werden.
     
  5. Der bei der Feier anfallende Müll ist von dem Nutzer mitzunehmen.
    Wir haben nicht genug Kapazitäten, um Fremdmüll in unserer Tonne zu deponieren. Auch mußten wir feststellen, dass nicht alle Nutzer des Sportheimes die gleichen Vorstellungen über die Abfalltrennung haben. Auch haben wir weder die Zeit noch die Lust, den Müll zu sortieren und zu entsorgen, der nicht aufgrund unserer eigenen Aktivitäten angefallen ist.
    Bitte haben Sie dafür Verständnis und nehmen Sie deshalb Ihren Müll nach der Feier mit nach Hause, um ihn dort zu entsorgen.
    Wir werden bei der Abnahme nach der Feier auf die Einhaltung dieser Bitte achten.
     
  6. Das Sportheim verfügt über eine zentrale Schließanlage; bei Verlust der überlassenen Schlüssel müssen die Kosten der Erneuerung u.a. dieser Anlage von dem Nutzer getragen werden.
     
  7. Der Nutzer befolgt die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich der Ausgabe von Alkohol an Jugendliche.
     
  8. Das Sportheim ist keine Gaststätte sondern ein Heim für Sportler und für Kinder des Kindergartens. Deshalb haben wir ein absolutes Rauchverbot innerhalb des gesamten Heimes beschlossen. Der Nutzer und seine Gäste verpflichten sich, dieses Verbot zu beachten.
     
  9. Das Sportheim wurde ursprünglich und hauptsächlich für die Belange des Vereins und seiner Mitglieder gebaut. Deshalb haben nach wie vor sportliche Aktivitäten Vorrang vor privaten Feiern. Das bedeutet dass bei allen Feiern, egal ob sie freitags oder samstags stattfinden, die Getränkeanlieferung, das Anliefern von privaten Sachen und das Einrichten/Dekorieren  freitags erst ab 10 Uhr erfolgen kann. Bei Feiern freitags muss mit Beeinträchtigungen durch den Trainingsbetrieb gerechnet werden. Auch stehen freitags die Dusche,  die große Kabine und nur mit Einschränkungen die anderen Kabinen zur Verfügung.
     
  10. Der Mieter ist Ausrichter der Feierlichkeiten. Eine Anmietung im Namen Dritter ist nicht erlaubt.
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